Wenn man sein Auto als Privatperson verkauft, ist man normalerweise nicht dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen und abzuführen, da man in diesem Fall nicht als gewerblicher Händler oder Unternehmer handelt. Anders sieht es jedoch aus, wenn man das Fahrzeug als gewerblicher Händler oder Unternehmer verkauft, in diesem Fall muss Mehrwertsteuer berechnet und an den Staat abgeführt werden.